Mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung RLP besteht für alle Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren eine Testpflicht. Der Test darf nicht älter als 24h sein und muss von „geschultem Personal“ (CoBeLVO 28) durchgeführt werden. Es gelten demnach nicht mehr die Testungen der Schule. Ausgenommen hiervon sind vollständig geimpft oder genesene Personen sowie Kinder bis 11 Jahre.
Falls vorhanden, muss ein Impfnachweis muss vor dem Training vorgezeigt werden (CovPass-App, Corona-Warn-App, Impfpass, o.ä.).
Wir wissen, dass das Testen vor jedem Training einen gewissen Aufwand mit sich bringt, müssen aber auf die Einhaltung bestehen.
Personen die 18 oder älter sind, müssen für die Teilnahme am Training geimpft oder genesen sein.
Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Teilnahme ohne Impfung oder Genesung nicht möglich ist.